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Aktuelle Stellungnahme Am 04.01.2022 trat trotz aller Abwendungsbemühungen (u.a. durch Petitionen verschiedener Marktteilnehmer) die erste Stufe der REACH-Verordnung in Kraft. Aufgrund des späten Reagierens der Tattoofarbenhersteller sahen sich Tätowierende somit im ersten Quartal 2022 mit einer fast ausschließlich schwarz-grauen Farbpalette konfrontiert.
Zudem wurden die Tattookunden durch ungenaue Berichterstattungen verunsichert und die durch die pandemiebedingt auferlegten Berufsverbote bereits
stark angeschlagene Branche sah sich mit weiter sinkenden Kundenzahlen konfrontiert. Aufgrund unsicherer Zukunftsaussichten haben sich nicht wenige Tätowierende deshalb im Jahr
2022 dazu entschlossen, ihr Geschäft zu schließen und andere, sicherere Berufszweige zu wählen.
Mittlerweile haben Tattoofarbenhersteller endlich auf die veränderte Rechtslage reagiert. Nach und nach kamen etliche Anbieter mit verschiedenen
neuen Rezepturen und Pigmentstrategien auf den Markt. Nach anfänglich massiven Preissteigerungen von bis zu +400% hat sich das Preisniveau aktuell auf einem Niveau von ca. +196%
(in Relation zu Preisen von 2019/2020) eingependelt, was Tattoostudios betriebswirtschaftlich stark belastet.
Am 04.01.2023 tritt nun die zweite Phase der REACH-Verordnung in Kraft und beendet damit die einjährige Übergangsfrist des Verbotes der Pigmente
Blue 15:3 und Green 7. Diese beiden Pigmente bildeten die Basis vieler Tattoofarben, die seit Jahrzehnten verwendet werden, ohne dass Hinweise auf ein erhöhtes Allergie- oder
sonstiges Gesundheitsrisiko deutlich wurden. JahrelangeEinsprüche von Interessenvertretungen der Branche inklusive zwei vorliegender Stellungnahmen des Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR), in denen dargelegt wird, dass die Datenlage keine Nachweisbarkeit von Risiken zulässt, wurden im Vorlauf leider nicht berücksichtigt.
Der Bundesverband Tattoo möchte das Inkrafttreten der zweiten Stufe der REACH-Verordnung zum Anlaß nehmen, um Zweifel und Unsicherheiten von
Verbrauchern zu entkräften und darauf hinweisen, dass sich das Angebot am Farbmarkt mittlerweile reguliert hat und aktuell bereits eine hinlänglich große Auswahl an
REACH-konformen Farben zur Verfügung steht. Mit weiteren Markterscheinungen und einer Vergrößerung der verfügbaren Farbpaletten ist in den nächsten Monaten ebenfalls zu
rechnen.
Aus diesem Grund besteht keine Veranlassung mehr dazu, von einem generellen Verbot von farbigen Tattoofarben zu sprechen. Interessierte können Tattoostudios Ihres Vertrauens somit unbesorgt aufsuchen und in ein buntes Jahr 2023 starten. Quellenangaben: Laut einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind rund 12 Prozent der deutschen Bevölkerung tätowiert. BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Die Anzahl der Betriebsstätten Tätowier-/Piercingstudios in Deutschland hat sich seit 2011 vervierfacht. Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt
eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
https://www.bfr.bund.de/cm/343/taetowiermittel-mindestanforderungen-und-pruefmethoden.pdf https://www.bfr.bund.de/cm/343/taetowiermittel-risikoeinschaetzung-von-pigment-blau-15-3-und-pigment-gruen-7.pdf Aktuell noch laufende Petition zum Thema:
Der Österreicher Erich Mähnert reichte eine EU-Petition (No
0712/2022) ein, in der es um die Verlängerung der Übergangsfrist der Pigmente PB15 und PG7 und um ein Anpassen der Schwellenwerte in Regulation (EC) No 1907/2006
(REACH) auf realistische Werte geht.
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Kundenzufriedenheit
Ein Tattoo verändert sich beim Abheilen. Linien können verschwimmen, Schatten, Farben hellen auf. Deshalb empfehle ich regulär ein Nachstechen.
Nach sechs Monaten ist das Tattoo auch in den untersten Schichten komplett abgeheilt und du siehst das endgültige Ergebnis. Solltest du noch nicht 100%ig zufrieden sein, wende dich gern noch einmal an mich, so dass wir dein Tattoo zu deiner Zufriedenheit beenden können.
TATTOORITUAL unterstützt lokale Vereine und gemeinnützige Projekte
Diese Wandbemalung habe ich im Auftrag von Aktion Mensch und dem Rostocker 7 E.V. Rahmen einer caritativen Aktion für Kinder im Wing Tsun Studio in Rostock gemalt. "Speak - dont beat" ist
das Motto. Kranich, Schlange und Drachen sind unter anderen Tiere, von deren Bewegungsmustern Schaolinmönche Kampftechniken abgeleitet haben. Die Trainingsgruppen der Wing Tsung
Schüler sind nach diesen Tieren benannt. Gewalfreies Miteinander steht im Mittelpunkt der Philosophie des Wing Tsung. Zum Vergrößern
draufklicken.
Über die Hilfsorganisation "Plan" ist das Studio Pate und finanzieller Unterstützer für die Schulbildung von Liliana in Simbabwe, welche einen Fußweg zur Schule von ca 1,5 h Stunden hat .
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